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TCF 2.0 FAQs: alle Antworten auf einen Blick

von Usercentrics
10. Aug 2020
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Inhaltsverzeichnis
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Am 15. August 2020 trat das TCF 2.0 in Kraft. Wir haben die häufigsten Fragen zum TCF selbst und zur Implementierung über die Usercentrics CMP für Sie zusammengestellt.

Was ist das IAB?

Das Interactive Advertising Bureau Europe (IAB Europe) ist ein internationaler Wirtschaftsverband der Onlinewerbebranche. Die Organisation vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von Unternehmen der digitalen Werbe- und Medienindustrie, sorgt für Vereinheitlichungen und Standardisierungen und dient damit der Verbesserung der Nutzung digitaler Werbekanäle für Werbekunden.

Für wen ist TCF 2.0 gedacht?

Jeder, der eine Webseite betreibt, kann potenziell vom TCF 2.0 betroffen sein. In erster Linie ist das TCF allerdings für Advertiser und Publisher relevant, die direkten Bezug zum Endnutzer haben (z.B. über eine Webseite, App oder andere Inhalte) und deren Kerngeschäft darin besteht, die eigenen Inhalte durch Advertising zu monetarisieren – zum Beispiel indem sie hierfür digitale Werbung anzeigen, Benutzerinformationen erheben oder Messung bzw. Analysen vornehmen und zu diesem Zweck mit Drittanbietern zusammenarbeiten.  

Was ist das TCF?

Das “Transparency and Consent Framework (TCF)” des International Advertising Bureau Europe (IAB) ist ein branchenübergreifender, technischer Standard zum Abrufen und Übertragen der Einwilligungssignale eines Nutzers zwischen Publishern und Drittanbietern, die sich dem Framework angeschlossen haben (wie etwa Google, Criteo, Quantcast oder Taboola). Das Framework legt also eine “gemeinsame Sprache” fest, auf Grundlage derer alle Beteiligten der Werbewertschöpfungskette kommunizieren können und ermöglicht so in Zukunft überhaupt noch Marketing über diese Kanäle zu betreiben. 

Wozu brauche ich das TCF 2.0?

Ab dem 15. August 2020 werden Vendoren, die sich dem Framework angeschlossen haben, zur Weiterverarbeitung von Daten bzw. Ausspielung von Werbung eine gültige Nutzer Einwilligung in Form eines IAB TC Strings fordern, der nur von einer IAB-zertifizierten Consent Management Platform (CMP) erstellt werden kann. Die CMP von Publishern, die TCF 2.0 aktiviert haben, blockiert also keine Vendoren, die sich dem TCF 2.0 angeschlossen haben. Ob die Vendoren die erhaltenen personenbezogenen Daten verwenden dürfen, ist im TC String hinterlegt. Die Vendoren sind selbst dafür verantwortlich, die Verwendung der persönlichen Daten einzustellen, wenn der Nutzer keine Zustimmung gegeben hat.

 

Die Usercentrics CMP ist IAB TCF 2.0 zertifiziert.
Schützen Sie Ihre Werbeeinnahmen und aktivieren Sie TCF 2.0 mit
einem Klick. Wie das geht, erfahren Sie hier.

Was ist der Unterschied zwischen TCF 1.0 und TCF 2.0?

Ausführlich Infos zu TCF 1.0 und TCF 2.0 finden Sie in unserem ”TCF 2.0 Transition Guide: Was Publisher jetzt wissen müssen”

Wann sollte ich die Umstellung vornehmen?

Bis zum 15. August 2020 wird TCF 1.1 von der Usercentrics CMP unterstützt. Parallel hierzu ist es bereits jetzt möglich Ihre Einstellungen in unserem CMP-Interface auf Version 2.0 zu aktualisieren. So sind sie bereits vor dem Ende der IAB-Übergangszeit mit Version 2.0 ausgestattet.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig umsteige?

Ab dem 15. August 2020 wird das TCF 1.1 nicht mehr vom IAB unterstützt. Das bedeutet: Ihr bisheriges Setup wird nicht mehr unterstützt, Anzeigen werden nicht mehr ausgespielt, was sich möglicherweise negativ auf die Werbeeinnahmen auswirkt. 

Wie muss ich die Usercentrics CMP implementieren, um TCF 2.0 nutzen zu können?

Alle Infos zum Implementierungsprozess in der Usercentrics CMP finden Sie hier. Bei weiteren Fragen, hilft Ihnen unser Customer Success Team

Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich für die einzelnen CMP Elemente, wenn TCF 2.0 aktiviert ist?

Das TCF 2.0 gibt genaue Vorgaben, wie die CMP grafisch gestaltet sein soll und welche Inhalte dem Nutzer auf welcher Benutzerebene präsentiert werden müssen. Beim Thema Farben, Schriften, Hintergrund und der Platzierung des Firmenlogos gibt es allerdings weiterhin einen gewissen Handlungsspielraum, somit ist eine Anpassung an die Unternehmens CI weiterhin möglich. Zudem können u.a. die Bezeichnungen der einzelnen Layer weiterhin selbst vorgenommen werden, sowie weitere Texte zu Banner und Privacy Policy hinzugefügt werden. Auch die Texte der Buttons können frei gewählt werden (z.B. der Ablehnen/Annehmen Buttons).  

Kann ich statt des Banners auch eine Privacy Wall anzeigen?

Die Vorgaben des TCF sehen dem aktuellen Stand nach, die Abfrage der Privatsphäre-Präferenzen über eine zentral platzierte Privacy Wall vor.

Welche Vendoren nutzen TCF 2.0?

Alle Vendoren, die sich dem TCF 2.0 angeschlossen haben, sind auf der Global Vendor List (GVL) zu finden, die von IAB wöchentlich aktualisiert werden.

Wird Google TCF 2.0 als Standard voraussetzen?

Ja. Google wird aller Voraussicht nach TCF 2.0 einbinden. Den aktuellen Stand und weitere Infos für Publisher finden Sie hier.

Kann ich weiterhin mit Non-IAB Vendoren zusammenarbeiten?  

Ja. Publisher können auch in Zukunft mit Vendoren, die sich nicht dem TCF angeschlossen haben zusammenarbeiten. Allerdings schreibt das TCF 2.0 vor, dass für die Nutzer klar ersichtlich sein muss, ob es sich um einen Vendor von der Global Vendor List des IAB handelt oder um einen Non-IAB-Vendor. Hierzu empfiehlt das Framework beide Gruppen klar voneinander getrennt aufzulisten. 

Kann ich Non-IAB Vendoren mit in die CMP aufnehmen?

Das ist nach wie vor möglich. Sie können diese Dienste einfach wie gewohnt im Usercentrics Admin Interface unter dem Menüpunkt „Service Settings“ zu Ihrer Konfiguration hinzufügen. 

Kann ich die gesamte Global Vendor List für TCF 2.0 einfach übernehmen?

Sie können diese Dienste einfach wie gewohnt in unserem Admin Interface unter dem Menüpunkt „Service Settings“ zu Ihrer Konfiguration hinzufügen. Empfehlenswert wäre allerdings – aus Gründen der Übersichtlichkeit und Nutzerfreundlichkeit – nicht die gesamte Liste zu übernehmen, sondern wirklich nur die Drittanbieter zu übernehmen, an die wirklich ggfs. Daten zur Verarbeitung weitergeleitet werden.

Fordert das TCF das erneute Einholen der Nutzer Einwilligung jedes Mal, wenn sich die Global Vendor List ändert? 

Jedes Mal, wenn dem Nutzer der Privacy Banner gezeigt wird, z.B. beim erstmaligen Besuch einer Webseite oder wenn der Nutzer Änderungen an seinen Privatsphäre-Einstellungen vornehmen möchte, verlangen die Richtlinien des TCF 2.0, dass dies auf der Basis der neuesten Version der Global Vendor List (GVL) geschieht.

Die TCF 2.0-Richtlinien schreiben allerdings nicht vor, dass Nutzer ihre Auswahl jedes Mal wenn die GVL aktualisiert wird, überprüfen und aktualisieren müssen. Die TC-Strings der Nutzer dürfen jedoch nicht aktualisiert werden, ohne die Benutzeroberfläche erneut gezeigt und die Privatsphäre-Präferenzen abgefragt zu haben. 

Es liegt allein im Ermessen des CMP und/oder des Publishers, ob Änderungen in der GVL im Vergleich zu einer früheren Version, die zur Festlegung der Privatsphäre-Einstellungen der Nutzer verwendet wurde, ein erneutes Zeigen des Banners rechtfertigen. 

Die TCF 2.0-Richtlinien verlangen lediglich, dass die Nutzer mindestens alle 13 Monate an ihr Recht erinnert werden, ihre Zustimmung zurückzuziehen zu können und/oder der Verarbeitung zu widersprechen können.

Kann ich die Texte der Data Processing Services (DPS) anpassen?

Nein. Die Informationen über Vendoren, die auf der Global Vendor List (GVL) registriert sind, sind vom IAB einheitlich vorgegeben und können weder von Usercentrics noch von unseren Kunden angepasst werden. In der Usercentrics Datenbank sind diese Texte automatisch hinterlegt, werden wöchentlich aktualisiert und Publisher können diese dann in ihrer CMP übernehmen. 

Informationen zu Nicht-IAB-Vendoren können wie gehabt aus unserer eigenen Service-Datenbank erstellt werden, genauso ist es weiterhin möglich, hier auch kundenspezifische DPS zu erstellen. Diese Anbieter/Dienstleistungen werden die derzeitige Sperrlogik durch unser CMP beibehalten.

Was sind sogenannte “Stacks” bei TCF 2.0?

Beim Update von TCF 1.0 auf TCF 2.0 sind die Verwendungszwecke (Purposes) von 5 auf 10 gestiegen. Um es dem Endnutzer zu erleichtern den Überblick zu behalten, kann der Publisher nun mehrere Verwendungszwecke als “Stacks” zusammenfassen, sofern die Vorgaben des IAB erfüllt werden.

Fordert das TCF einen “Ablehnen”-Button im ersten Layer des Banners?  

Nein. Gemäß den TCF 2.0-Richtlinien muss der erste Layer nur einen Handlungsaufruf für den Nutzer enthalten, um seine Zustimmung auszudrücken (z. B. „Annehmen“, „Okay“, „Genehmigen“ usw.) und ihm zusätzlich eine Option bieten seine Auswahl anzupassen (z. B. „Erweiterte Einstellungen“, „Auswahl anpassen“ usw.).  Die TCF 2.0-Richtlinien verlangen keinen Handlungsaufruf im ersten Layer, der es dem Nutzer ermöglicht die Zustimmung zu verweigern. Publishern ist allerdings freigestellt, doch einen “Ablehnen-Button” im ersten Layer zu zeigen, falls sie es wünschen oder die lokale Gesetzeslage dies fordert.

Zur Info: In der Usercentrics CMP ist die Einstellung, einen Ablehnen-Button im ersten Layer zu zeigen, standardmäßig aktiviert. Diese Option kann allerdings auch deaktiviert werden. Wichtig zu wissen: Wird dem Nutzer im ersten Layer keine Möglichkeit zum Opt-out gegeben, ist die Webseite möglicherweise nicht mehr DSGVO-konform. Lassen Sie sich vor diesem Schritt also unbedingt von ihrer Rechtsabteilung oder einem Fachanwalt beraten. 

Muss ich dem Nutzer mit TCF schon im ersten Banner-Layer granulare Wahlmöglichkeiten bieten?  

Nein. Bei TCF 2.0 müssen im ersten Layer zunächst nur die Zwecke, für die Drittanbieter Daten verwenden (Purposes) und die Stacks aufgelistet werden. Es besteht derzeit keine Pflicht für CMPs hier den Nutzers bereits granulare Auswahlmöglichkeiten zu bieten. Dem Publisher ist aber freigestellt, dies über die CMP trotzdem anzubieten, bzw. entsprechende Anpassungen vorzunehmen, falls die lokale Gesetzeslage dies fordert.

Kann ich als Publisher die Rechtsgrundlage für einzelne Vendoren und/oder Purposes festlegen? 

Das TCF 2.0 bietet Publishern die Möglichkeit festzulegen, auf welcher Rechtsgrundlagen und zu welchem Zwecke die personenbezogenen Daten ihrer Nutzer von dem jeweiligen Vendor verarbeitet werden dürfen. Publisher können so im Einklang mit ihren eigenen geschäftlichen und rechtlichen Erwägungen kundenspezifische Anforderungen festlegen, z. B. die ausschließliche Verwendung der expliziten Einwilligung als Rechtsgrundlage festlegen oder z.B. bestimmte Verarbeitungszwecke nur bei ausgewählten Anbietern zulassen.  

Was ist der Unterschied zwischen Global Scope und Service Specific Scope?

Das TCF gibt Publishern zwei Optionen wie sie ihre Consent Informationen teilen möchten:

Global Scope: Trifft ein Nutzer auf einer Webseite eine Consent Entscheidung, wird diese im Rahmen des Frameworks hinterlegt und alle anderen Webseiten, die ebenfalls mit einer für TCF 2.0 aktivierten CMP arbeiten und die auch im Global Scope agieren, haben die Möglichkeit auf diese Consent Information zuzugreifen. Wichtig hierbei zu wissen: Trifft ein Nutzer seine Privatsphäreeinstellungen im Global Scope, sind diese für alle Beteiligten des Global Scopes bindend. Achtung: Dies gilt auch für den Fall, dass der Nutzer seine Einwilligung NICHT gibt. Trifft ein Nutzer also beispielsweise die Entscheidung auf einer anderen Webseite, seine Einwilligung nicht zu geben, müssen alle anderen aus dem Verbund dies ebenfalls respektieren.

Achtung: Grundsätzlich juristisch zu klären ist beim Global Scope folgende Frage: Ist dem Nutzer (selbst wenn er darüber im Banner Text informiert wurde) klar mit wem die Informationen geteilt werden? Das Framework selbst bietet diese Option an, trifft aber keine Aussage darüber, wie dieser Ansatz rechtlich zu bewerten ist. Publisher sollten in diesem Punkt unbedingt Rücksprache mit einem Fachanwalt oder der Rechtsabteilung halten.

 

Service Specific Scope: Hier sind die Privatsphäre Einstellungen nur in Bezug auf die Webseite, für die sie abgefragt wurden, gültig.

 

Wichtig: Google hat angekündigt, das TCF 2.0 nur im Service Specific Scope zu unterstützen. Weitere Infos hierzu finden Sie hier.

Kann ich als Publisher die Rechtgrundlage für meine eigenen Datenverarbeitungszwecke (purposes) festlegen? 

Ja. Die Richtlinien des TCF 2.0 erlauben es Publishern in ihrer CMP ihre eigenen Rechtsgrundlagen für eine Reihe von Verarbeitungszwecken festzulegen, zu verwalten und zu speichern. Dies gilt explizit auch für  Verarbeitungszwecke, die vom Framework nicht unterstützt werden. Diese Informationen finden sich im „Publisher TC-Segment“ des TC-Strings, der dazu dient, eine reibungslose Übermittlung der Rechtsgrundlagen des Publisher an Vendoren, mit denen er zusammenarbeitet,  zu gewährleisten.

Verbietet das TCF “Weiterscrollen” als Einwilligung zu werten?  

Nein. In den Richtlinien des TCF findet sich keine genaue Definition bzw. Vorgabe, wie das Einholen der Nutzer Einwilligung (z.B. explizit oder implizit) zu erfolgen hat. Für Publisher besteht also im Umkehrschluss die Möglichkeit, “Weiterscrollen” als Nutzer Einwilligung zu werten.

Achtung: Das Thema “Weiterscrollen als Einwilligung” beschäftigte in der Vergangenheit bereits diverse Gerichte. Der einheitliche Tenor: “Weiterscrollen” kann NICHT als gültige Nutzereinwilligung gewertet werden. Zudem äußerte sich der Europäische Datenschutzausschuss EDSA in seinen Leitlinien vom Mai 2020 bereits hierzu und stufte “Weiterscrollen” ebenfalls als nicht-DSGVO-konforme Variante eine Nutzereinwilligung einzuholen ein. Publisher, die diese Option trotzdem erwägen, sollten Rücksprache mit der Rechtsabteilung oder einem Fachanwalt halten.

Wo finde ich weitere Informationen über TCF 2.0?

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite des IAB oder in unserem Artikel “TCF 2.0 kurz erklärt – die wichtigsten Neuerungen im Blick”.  

 

Sie haben noch weitere Fragen zu TCF 2.0? Wir beraten Sie gerne.

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